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Allgemeine Geschäfts­bedingungen RacePower

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen der RacePower GmbH (nachfolgend „RacePower“) gelten für alle Verträge, die ein Konsument oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ - im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mit Unternehmer jede natürliche oder juristische Person gemeint, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit handelt), mit RacePower hinsichtlich der von RacePower angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen abschliesst. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. RacePower behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit sowie ohne Vorankündigung anzupassen.

Vertragsabschluss

Ein Vertragsgeschäft zwischen RacePower und dem Kunden kann über den Online-Shop unter www.racepower.ch, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort initiiert werden. In jedem Fall äussert der Kunde mit seiner Bestellung eine Kaufabsicht, welche von RacePower angenommen werden kann. RacePower sendet dem Käufer nach Möglichkeit eine Bestätigung des Bestellungseingangs, welche nicht mit der bindenden Annahme des Angebots des Kunden gleichzusetzen ist. Mit dem (Teil-)Versand der georderten Produkte nimmt RacePower das Kaufangebot an und das Rechtsgeschäft kommt zustande.

Sollte der vom Kunden bestellte Artikel nicht lieferbar sein, sieht RacePower von einer Annahmeerklärung ab. Das Vertragsgeschäft kommt in diesem Fall nicht zustande. RacePower informiert den Kunden darüber und eine allfällig bereits erhaltene Gegenleistung wird zurückerstattet.

Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden primär automatisiert und per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können (Spam-Filter, Postfachbelegung etc.).

Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt der Willenserklärung gültigen Fassung. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen jeweils der Schriftform.

Vertragsabschluss über den RacePower Onlineshop

Das Angebot von RacePower auf www.racepower.ch stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ein Kaufangebot abzugeben. Mit der Eingabe der persönlichen Daten im Bestellvorgang und durch Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde eine rechtlich verbindliche Willenserklärung in Bezug auf den Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Dienstleistungen ab.

Vertragsabschluss telefonisch, per E-Mail oder vor Ort bei RacePower

Ein Vertragsgeschäft zwischen RacePower und dem Kunden kann auch vor Ort in den Verkaufsräumen von RacePower sowie telefonisch initiiert werden. Die Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrags geht auch hier vom Kunden aus.

Verfügbarkeit

RacePower legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Aufgrund von Produktions- oder Beschaffungsengpässen kann es jedoch bei RacePower wie auch bei Lieferanten zu Verzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten oder kommunizierten Preise. Preisangaben für Geschäftskunden (B2B) sind rein netto. Die kommunizierten Preise für Endkunden (B2C) enthalten die zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuelle Schweizer Mehrwertsteuer. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden im jeweiligen Bestellvorgang gesondert angegeben. Kosten für Verpackung sind bei Warenlieferungen in den Versandkosten enthalten.

Montage und Umprogrammierung

Wünscht der Kunde als zusätzliche Dienstleistung eine Montage oder Umprogrammierung der Ware, so wird dieser Service zusätzlich und nach Aufwand verrechnet.

Versand

RacePower beliefert ausschliesslich Kunden in der Schweiz und Lichtenstein. Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Es gelten die bei der Bestellung definierten Lieferbedingungen und -kosten. Die Lieferdetails inkl. allfälliger Trackingnummer werden in der Bestellbestätigung bzw. Versandbestätigung aufgeführt. Im Regelfall werden Bestellungen innerhalb von 3-5 Werktagen bzw. bei Premiumlieferungen innerhalb von 1-2 Werktagen komplett ausgeliefert. Bei Lieferverzögerungen oder Teillieferungen ist RacePower bestrebt, den Kunden zeitnah zu informieren.

Für Falschlieferungen aufgrund einer unvollständigen und/oder falschen Lieferadresse ist RacePower nicht verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung die Korrektheit der Angaben zu überprüfen und trägt die zusätzlichen Kosten für Falschlieferungen.

Beschädigte Waren

Sämtliche Lieferungen werden sachgerecht verpackt zum Versand aufgegeben. RacePower lehnt jede Haftung und Verantwortung für Schäden ab, die auf dem Transportweg entstehen. Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschluss des Vertrages auf den Kunden über. Stellt der Kunde Schäden an der Verpackung oder dem Inhalt fest, so ist es seine Aufgabe, dies unverzüglich dem Lieferdienst mitzuteilen. Dies kann direkt an die ausliefernden Mitarbeiter oder über die Service-Hotline des Lieferdienstes für Schadensmeldungen geschehen. Sämtliche Ansprüche für Beschädigungen müssen beim Lieferdienst angebracht werden. RacePower wird keine Schadensmeldungen und -ansprüche im Namen des Kunden an den Lieferdienst stellen.

Lieferung falscher oder unvollständiger Artikel

Sendet RacePower dem Kunden Waren, die dieser nicht bestellt hat, so muss der Kunde dies RacePower innert 5 Tagen mitteilen. In diesem Fall organisiert RacePower eine Abholung des Pakets auf eigene Kosten oder sendet dem Kunden einen Rücksendeschein zu. Ist die Lieferung unvollständig (ausgenommen Teillieferungen), so muss der Kunde dies RacePower ebenfalls innerhalb von 5 Tagen mitteilen.

Änderung der Bestellung oder Stornierung

Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen kann RacePower nach freiem Ermessen akzeptieren und dem Kunden eine Entschädigung von bis zu 20% des stornierten Warenwerts, mindestens jedoch CHF 70.–, in Rechnung stellen. Allfällige zusätzliche Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlungs­bedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung des Kaufpreises unmittelbar bei der Bestellung fällig. RacePower kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Das Zahlungsmittel wird im Zuge des Bestellprozesses individuell definiert. RacePower hat das Recht, auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge zu erheben und den Kunden betreffende Bonitätsabklärungen durchzuführen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Zahlungen müssen, wenn nicht explizit anders abgemacht, in Schweizer Franken geleistet werden.

RacePower stellt folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Zahlung per Vorkasse (Überweisung)

Bei der Zahlungsart Vorkasse überweist der Kunde innert 7 Tage nach Bestelleingang den Rechnungsbetrag auf das in der Bestellbestätigung aufgeführte Konto von RacePower. Sobald der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto verbucht wurde, wird die Ware an den Kunden verschickt. Bestellungen ohne fristgerechte Bezahlung werden automatisch storniert.

Zahlung über Sofort-Zahlungsmittel (Kreditkarten, TWINT)

Der Kunde kann mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder TWINT bezahlen. Die Belastung geschieht im Zuge der Bestellung. Alle digitalen Zahlungsvorgänge erfolgen über eine gesicherte direkte Verbindung mit dem Bankinstitut und/oder dem Betreiber des Online-Zahlungsdienstes. Die Daten werden verschlüsselt per SSL-Protokoll übermittelt.

Zahlung auf Rechnung

In Zusammenarbeit mit MF Group AG / POWERPAY bietet RacePower ab Juni 2021 die Zahlung per Rechnung als Zahlungsoption an. Die Rechnungstellung kann alternativ auch über RacePower direkt abgewickelt werden. Die Zahlung auf Rechnung unterliegt bestimmten Richtlinien und ist deshalb nicht für alle Bestellungen und Kunden verfügbar. Erforderlich ist ausserdem, dass die Lieferadresse der Rechnungsadresse entspricht. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt MF Group AG / POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Prozesse ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptiert der Kunde zusätzlich zu den AGB von RacePower die AGB von POWERPAY (Powerpay_Checkout_de.pdf bzw. Powerpay_Kreditkontovertrag_de.pdf.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist RacePower berechtigt, in Zusammenarbeit mit MF Group AG / POWERPAY, Mahngebühren und Verzugszinsen zu fordern (vgl. Punkt 14 der Gebührentabelle AGB POWERPAY unter Kreditkontovertrag_de.pdf). Gerät der Kunde ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so werden alle offenen Beträge sofort fällig und RacePower kann diese umgehend einfordern und weitere Warenlieferungen an den Kunden einstellen. Bei erfolglosen Mahnungen werden die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten. Das Inkassounternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

Eigentumsvorbehalt

Bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung an RacePower im Eigentum von RacePower. RacePower ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Widerruf

Der Kunde hat das Recht, innert vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware bzw. der ersten Teillieferung. Der Kunde erfasst seinen Widerruf online im RacePower-System und ist hernach für die Rücksendung verantwortlich. Für eine vollständige Rückerstattung des Preises der Produkte ist vorausgesetzt, dass die Ware vollständig und ungenutzt, in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und ohne Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung eingeschrieben retourniert wird. Eine allfällige Wertminderung der Waren durch den Kunden wird durch RacePower festgestellt, bewertet und mit dem Kaufpreis verrechnet bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt. Beim Widerruf trägt der Kunde in jedem Fall die Versandkosten der Bestellung.

Rücksendungen

Jede Art von Rücksendung muss im Voraus bei RacePower über das Kundenkonto mittels Rücksendevorgang angemeldet werden. Die Kosten für sachgemässe Verpackung sowie die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Das Transportrisiko trägt der Käufer. Sobald die Rücksendung bei RacePower eingegangen ist und überprüft wurde, erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Die (Teil-)Rückerstattung geschieht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Bestätigung.

Rückerstattungen

Für allfällige Rückerstattungen versucht RacePower standardmässig den vom Kunden bei der ursprünglichen Transaktion verwendeten Zahlungskanal zu verwenden, es sei denn, mit dem Kunden wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte eine Rückerstattung auf diesem Wege nicht möglich sein, so kann RacePower einen anderen Zahlungsweg verwenden. Der Kunde ist dafür besorgt, auf Nachfrage gültige Zahlungsdaten für eine Rückerstattungen anzugeben. RacePower ist nicht verantwortlich, falls Rückzahlungen aufgrund fehlerhafter Daten nicht beim Kunden ankommen. Es ist die Pflicht des Kunden, RacePower zeitnah zu informieren, falls eine Rückzahlung nicht eingegangen ist. Dem Kunden kann im Falle fehlerhafter Rückzahlungen aufgrund inkorrekt angelieferter Zahlungsdaten eine Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt werden.

Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferdatum, wobei RacePower die Wahl zur Nachbesserung des Gegenstandes oder zu einer Ersatzlieferung hat. Offene Mängel müssen innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Mängel müssen durch den Kundendienst von RacePower besichtigt und überprüft bzw. zur Nachbesserung an RacePower eingesandt werden. Ansprüche bestehen nur mit der an uns zurückgesandten Gewährleistungsgarantie und sofern die Mängel nicht auf Ausschlussgründe wie Abnutzung, Eingriffe und Manipulationen, äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde die Ware verändert, unsachgemäss behandelt oder in einer Weise benutzt, die nicht in Zusammenhang mit dem ordnungsgemässen Einbau oder der Bedienung der Ware steht. Hier zählen insbesondere technische Diagnosemassnahmen und mechanische Einwirkungen auf die Ware. Verschleissteile, insbesondere Batterien und Akkus, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Verschleissschäden aufgrund überdurchschnittlich hoher Laufleistung (> 30‘000 km/Jahr), stellen auch innerhalb des Gewährleistungszeitraums keinen Mangel dar und sind damit von einer Gewährleistungsgarantie ausgeschlossen. Wird bei der Überprüfung durch den Kundendienst von RacePower festgestellt, dass die gemeldeten Mängel nicht unter die Gewährleistung gemäss der AGB fallen, so trägt der Kunde die Kosten für Aufwand und Service seitens RacePower und/oder allfälliger Drittparteien. Werden bei einer Nachbesserung Teile ersetzt, so gehen die ersetzten Teile wieder in das Eigentum von RacePower über. Der Versand des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Kunde zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.

Verlust von Garantieansprüchen und Auswirkungen auf Gewährleistung

Durch den Einbau eines Motorsteuergeräts von RacePower verliert der Kunde die Garantieansprüche in Bezug auf den Motor gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges. Darüber hinaus kann der Einbau eines Motorsteuergeräts mögliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeuges beeinträchtigen. Mit Ausnahme von Ansprüchen, die sich gegebenenfalls aus einer von RacePower gewährten Motorgarantie ergeben, kann RacePower in solchen Fällen nicht haftbar gemacht werden. Beim Einbau der gelieferten Ware übernimmt RacePower keine Gewähr für eine allenfalls erforderliche Betriebserlaubnis oder Abnahme durch das Strassenverkehrsamt (oder vergleichbare länderspezifische Ämter). Der Kunde ist informiert, dass jegliche Form der Leistungssteigerung am Fahrzeug für den Schweizer Strassenverkehr typengeprüft und zugelassen werden muss. Der Kunde muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine Betriebserlaubnis vorliegt, länderspezifisch beim jeweiligen Amt vorführen. Die Verantwortung für umgebaute Fahrzeuge oder Teile liegt beim Kunden.

Haftung

Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen RacePower hergeleitet werden können, insbesondere, soweit Bestellungen aus den Bereichen Motor-, Fahrwerk- und Abgastechnik betroffen sind.

Schaden­ersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber RacePower, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jedoch aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch RacePower und oder seitens der Erfüllungsgehilfen von RacePower. RacePower haftet für Schäden am Fahrzeug nur, insofern der Schaden durch die von RacePower gelieferten, fehlerhaften oder nicht ordnungsgemäss funktionierenden Teile verursacht wurde.

Sonstige Bestimmungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von RacePower zur Optimierung eines Fahrzeuges angebotene Ware und die mit der Optimierung am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen am Motor sowie dem Steuergerät zu einer Erhöhung der Leistung des bearbeiteten Fahrzeugmotors führen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Motor sowie auch andere Fahrzeugteile durch die Motoroptimierung einem höheren mechanischen und thermischen Widerstand unterliegen. Dies kann dazu führen, dass das gesamte Fahrzeug und dessen Teile einen höheren Verschleiss aufweisen. Eine Haftung durch RacePower ist ausgeschlossen. Der Einbau von Fremdprodukten bei Kraftfahrzeugen kann eine neue Einteilungsklasse aus versicherungsvertraglichen Angaben in Bezug auf die Fahrzeughaftpflichtversicherung und Versicherung für Kaskoschäden erfordern. Der Fahrzeughalter willigt ein, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Eine Haftung durch RacePower ist ausgeschlossen.

Beim Weiterverkauf des Fahrzeuges muss der Kunde, den Fahrzeughalter auf alle möglichen Folgen benachrichtigen.

Insofern gesetzlich zulässig, wird jede weitere Haftung von RacePower ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Ansprüche des Kunden bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von RacePower oder deren Hilfspersonen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle unsere Verkaufsgeschäfte unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Firmensitzes von RacePower. Der Gerichtsstand ist Zürich. Soweit nicht ausdrücklich Anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach Schweizerischem Recht sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die deutschsprachige Version dieser AGB ist in Zweifelsfällen massgebend.

Zürich, 06.01.2021

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